Brandschutzordnung der CAU
Allgemeine Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz finden Sie in der Brandschutzordnung Teil-A und Teil-B. Diese Kurzfassungen sollen in allen Einrichtungen durch Aushang bekannt gegeben werden. Im unteren Feld des Teil_B ist die jeweilige Standortadresse mit Angabe der Einrichtung, Straße und Hausnummer anzugeben, um im Gefahrfall eine sichere Meldung frei von Missverständnissen geben zu können. Wenn weitere Exemplare benötigt werden, können diese über Herrn Franke (s.o.) bezogen werden.
Brandschutzordnung Teil A (englisch).pdf