Videoüberwachungsanlagen
Allgemeines
Der Schutz von Sachwerten vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus kann in besonderen Fällen durch den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen unterstützt werden. Hierzu ist eine Genehmigung des Präsidiums einzuholen, da Belange des Datenschutzes zu gewährleisten sind.
Installation und Betrieb
Grundlage für Installation und Betrieb von Videoüberwachungsanlagen mit Aufzeichnungsmöglichkeit ist die diesbezügliche Dienstvereinbarung (s. u.). Auf begründeten Antrag hin werden in Zusammenarbeit mit der Technischen Abteilung Art und Umfang der Überwachung festgelegt. Seitens der jeweiligen Einrichtung sind Betriebsbeauftragte zu benennen, die für die Einhaltung der Festlegungen sowie der Regularien o.g. Dienstvereinbarung vor Ort verantwortlich sind.
Alle Änderungen, die den Betrieb bzw. den Überwachungsumfang betreffen, sind der Technischen Abteilung anzuzeigen.
Downloads
Dienstvereinbarung Videoüberwachung.pdf
Anzeigeformular Videoüberwachung.pdf