Wer ist berechtigt, einen derartigen Antrag zu stellen?
Einrichtungen der Universität sind antragsberechtigt. Die Anträge müssen von der jeweiligen Leitung der Einrichtung gezeichnet werden.
Einrichtungen der Universität sind antragsberechtigt. Die Anträge müssen von der jeweiligen Leitung der Einrichtung gezeichnet werden.